Coronavirus: Regelungen und Empfehlungen zur Kirchenmusik und zu Gottesdiensten kompakt der EKKW

Gottesdienst drinnen Keine Maskenpflicht am Sitzplatz! Bei einer Inzidenz unter 50 und Abstand von 1,5 m: Gemeindegesang mit Maske Bei einer Inzidenz über 50: Nur solistischer Gesang. Beibehaltung der kürzeren Gottesdienstformate Wo es möglich ist: Gottesdienste im Freien oder auch gemeinsames Singen im Anschluss an einen Gottesdienst im Freien!

 
Gottesdienst draußen Keine Maskenpflicht Gemeindegesang bei Abstand von 1,5 m ohne Maske Empfänge, gemeinsames Essen und / oder Trinken im Anschluss an Gottesdienste sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.

Taufen
Drei Formate sind denkbar: Taufen im Kirchenraum im Gemeindegottesdienst (wenn möglich) oder als gesonderte “Familien”-Gottesdienste Taufen im Freien Tauffeste im Freien


Abendmahl Wir empfehlen die Feier des Abendmahles unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und mit Einzelkelchen. Eine Alternative zur Anschaffung von Einzelkelchen ist das vorübergehende Nutzen von Gläsern, die ohnehin im Gemeindehaus vorhanden sind, die von den Gemeindegliedern gespendet oder mitgebracht werden oder die man sich für Gottesdienste mit höheren Teilnehmendenzahlen auch bei einem Getränkehandel ausleihen kann.

Konfirmation Mehrere kleinere Gottesdienste oder Gottesdienst im Freien

Trauerfeiern In der Trauerhalle ist bis zur Einnahme des Sitzplatzes eine medizinische Maske zu tragen. Am Sitzplatz und im Außenbereich besteht keine Maskenpflicht! Es gibt keine Obergrenze für die Teilnehmerzahlen. Evtl. örtliche Regelungen sind zu beachten